Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Körperschaftsteuer 
Donnerstag, 21.09.2023

Voraussetzungen einer vGA bei Arbeitnehmerüberlassung

Das Finanzgericht Düsseldorf nahm Stellung zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bei einer Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere bei Fehlen einer Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Az. 7 K 311/21).

Eine vGA könne auch dann in Betracht kommen, wenn die Zuwendung nicht unmittelbar an den Gesellschafter, sondern an eine ihm nahestehende Person bewirkt werde. Entscheidend sei in diesem Fall, ob die Kapitalgesellschaft dem Dritten einen Vermögensvorteil zugewendet habe, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Person, die dem betreffenden Gesellschafter nicht nahestehe, nicht gewährt hätte. Wenn der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender sei, könne eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringe, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehle. Diese Grundsätze gelten auch für Leistungen der Kapitalgesellschaft an eine dem beherrschenden Gesellschafter nahestehende Person.

Dass die Klägerin im Streitfall die Aufwendungen für die Personalüberlassung getätigt habe, lasse sich nur durch das zu ihrem Alleingesellschafter bestehende Gesellschaftsverhältnis und dessen Verhältnis zu seiner Ehefrau, die Alleingesellschafterin der B GmbH war, erklären. Mit einem fremden Unternehmen, das nicht von der Ehefrau des Alleingesellschafters der Klägerin beherrscht worden wäre, hätte die Klägerin keine entsprechende Vereinbarung getroffen. Die mit der B GmbH getroffene Vereinbarung sei zusätzlich auch wegen Verstoßes gegen § 12 Abs. 1 Satz 1 AÜG zivilrechtlich unwirksam. Unabhängig von dem Fremdvergleich im engeren Sinne handele es sich bei den Zuwendungen der Vermögensvorteile auch um solche, die die Klägerin bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.